Hier ist ein Abstand von 150m einzuhalten. Bei Nichteinhaltung wird dieser Verstoß mit bis zu 6 Monaten Gefängnis bestraft. Ferner werden Angelgerät und Boot beschlagnahmt.
Mehrfach ist es leider schon vorgekommen ist, dass Sportangler mit untermaßigen Fischen erwischt wurden. Deshalb hat die norwegische Fischereibehörde Schonmaße eingeführt. Hieran sollte man sich auch halten, da auf Booten und Stege unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden. Es drohen bei Zuwiderhandlung hohe Geldstrafen.

Für die Einreise nach Norwegen benötigen deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Kinder bis 16 Jahre benötigen einen Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Bild). Für Autofahrer: Kfz-Schein, Führerschein, Grüne Versicherungskarte (empfohlen), Nationalitätskennzeichen.
Reisende über 18 Jahre: 3 Liter alkoholische Getränke mit höchstens 22 Volumenprozent sowie 2 Liter Bier oder andere alkoholische Getränke bis 4,7 Volumenprozent.
Dies bedeutet, dass man z.B. 5 Liter Bier einführen darf, wenn dies das einzige alkoholische Getränk ist.
Anstelle von 3 Litern bis 22 Volumenprozent dürfen 1 Liter Spirituosen bis 60 Volumen-prozent sowie 1,5 Liter alkoholische Getränke mit höchstens 22 Volumenprozent eingeführt werden.
200 Zigaretten oder 200 Zigarettenblättchen + 250 g Tabak.
Pro Personen dürfen 10 kg Fleisch / Fleischwaren / Käse eingeführt werden. Frische Kartoffeln unterliegen einem Einfuhrverbot.
Bei der Ausreise aus Norwegen gilt seit 2006 eine Ausfuhrquote von Fisch und Fischprodukten. Reisende dürfen nur noch 15 Kilo selbst gefangenen Meeresfisch (egal, ob ganz oder als Filet) ausführen.
Süßwasserfische sowie gekaufter Fisch (Quittung bereithalten) sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die aktuellen Zollbestimmungen lassen sich im Internet unter www.toll.no nachlesen.
Aus EWR-Staaten können bis zu 3 kg Fleisch mitgenommen werden, sofern im Produktionsland gestempelt wurde.
Frische Milch, Sahne und Kartoffeln dürfen nicht eingeführt werden. Dies gilt auch die Einfuhr von Waffen und Munition, Feuerwerkskörpern und Säugetieren, Vögeln und exotischen Tieren.
Medikamente dürfen nur für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden. Falls die Mitnahme einer größeren Mengen erforderlich sein sollte, sollte ein Arzt dies bestätigen.